Fachanwalt für Erbrecht • Testamentvollstrecker • Fachanwalt für Sozialrecht • 44803 Bochum • HP im Aufbau • Fragen an: ra-hw@versanet.de

 

Fachanwalt für Erbrecht

Die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht wird von der zuständigen Rechtsanwalts - und Notarkammer verliehen. Der Rechtsanwalt hat zuvor eine spezielle Fachausbildung absolviert und die anschließenden Prüfungen bestanden. Weiter hat der Rechtsanwalt seine praktische Erfahrung nachgewiesen, nämlich in allen oder den überwiegenden Bereichen des Erbrechts eine vorgeschriebene Anzahl von Fällen bearbeitet und gerichtliche Verfahren geführt.

Nur bei einem Fachanwalt können Sie daher sicher sein, dass sie hervorragend vertreten werden.

Sie können sich in allen erbrechtlichen Angelegenheiten bei uns gut aufgehoben fühlen. Als Fachanwalt für Erbrecht mit einem erbrechtlich spezialisierten Büro bearbeiten wir alle erbrechtlichen Probleme. Wenden Sie sich an uns bei Streitigkeiten um

  • Pflichtteilsrechte
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Testamentsauslegungen und Testamentsgestaltungen
  • Erbscheinverfahren
  • Behindertentestamenten

aber auch bei

  • Erbausschlagungen
  • Anfechtung von Erbannahmeerklärungen
  • oder bei Nachlassinsolvenzverfahren
  • u.v.m.

Darüber hinaus verfügen wir aber auch noch über Erfahrung in so seltenen Bereichen, dass diese selbst Erbrechtsfachanwälten häufig fremd sind. Eine kleine Auswahl sind z.B.

  • Erbenermittlungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlasspflegschaften
  • Abwesenheitspflegschaften
  • Ergänzungsbetreuungen in erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Vormundschaften in erbrechtlichen Angelegenheiten
  • u.v.m